Ambulante Zusatzversicherung  


Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherer ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Beiträge und Leistungen im Detail - es lohnt sich. Die...mehr ]


Kranken­zusatz­ver­si­che­rung für gesetzlich versicherte Per­sonen

Hier können Sie sich über eine ambulante Zusatzversicherunge informieren und bei Bedarf sofort online beantragen. Auf Wunsch sind folgende Leistungen möglich:

  • Leistungen bei Krebs
  • Leistungen bei Herzinfarkt, Hirninfarkt, Schlaganfall
  • Erstattung für ambulante Vorsorge­untersuchungen, Schutzimpfungen und gesetzliche Zuzahlungen

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An­ge­bot an­for­dern

Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot mit umfangreichen Leistungen über spezielle Makler-Rechner, die öffentlich nicht zugänglich sind.